ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: Berlin, 01.10.2023

Bettina Wülfingen erbringt für ihre Kunden ein umfassendes Dienstleistungsangebot, das Beratungsleistungen, Workshops und Coaching umfaßt.
Alle Leistungen werden auf Basis

  1. individueller Kundenaufträge, einschließlich zugrundeliegender Pflichtenhefte und/oder verbindlicher Angebote
  2. ergänzender Vertragsbedingungen für einzelne Leistungen
  3. allgemeiner Leistungsbeschreibungen und Absprachen
  4. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    erbracht.

Beratungsleistungen, beauftragte Workshops und Coachings

Für Kunden, die das von Bettina Wülfingen angebotene Diensleistungsangebot in Form von Beratungsleistungen, beauftragten Workshops und Coaching in Anspruch nehmen, gelten folgende Geschäftsbedingungen:

1 VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Für Verträge mit Busienss Design Thinking gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2 KOOPERATION UND ZUSAMMENARBEIT
2.1 Eine für beide Seiten erfolgreiche Zusammenarbeit setzt eine enge Kooperation voraus. Der Kunde und Bettina Wülfingen erklären daher ihre uneingeschränkte Bereitschaft zu gegenseitiger Rücksichtnahme, umfassender Information, vorsorglicher Warnung vor Risiken und Schutz gegen störende Einflüsse von dritter Seite.
2.2 Die Vertragsparteien benennen einander sachverständige Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3 LEISTUNGSUMFANG
3.1 Beratungsleistungen erbringt Bettina Wülfingen nach den Wünschen und Angaben des Kunden oder im Rahmen von vorher definierten Leistungsbeschreibungen.
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

4 TERMINE UND FRISTEN
4.1 Termine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
4.2 Die Terminfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Bettina Wülfingen trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich ob bei Bettina Wülfingen oder bei einem Erfüllungsgehilfen eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, etc. Bettina Wülfingen wird dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
4.3 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen mit nicht nur geringfügigem Umfang beauftragt, müssen Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, neu festgesetzt werden.
4.5 Kommt es zu einer Nichterfüllung des Vertrages auf Grund unterlassener Mitwirkung seitens des Kunden, ist die von Bettina Wülfingen bereits geleistete Arbeit zu vergüten.

5 VERGÜTUNG
5.1 Preise für in Auftrag gegebene Leistungen sind bei Vertragsschluss verbindlich fest zu legen. Die Vergütung von Bettina Wülfingen erfolgt auf Basis von Pauschalen oder nach Zeitaufwand.
5.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.
5.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist Bettina Wülfingen berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.
5.4 Durch Pauschalen werden nur die im Angebot in Textform aufgeführten Leistungen abgegolten. Sämtliche nicht aufgeführte Zusatzleistungen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Dazu gehören auch Zusatzaufwände für Lizenzrechte und Reisekosten.
5.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Basiszinses zzgl. der üblichen 8% rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles um 14 Tage auch ohne Mahnung an.

6 RÜCKTRITT VOM AUFTRAG/STORNIERUNG VON WORKSHOPS
Falls der Kunde aus eigenen Gründen von einem bestätigten Workshop zurücktritt, dann hat Bettina Wülfingen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Bei Rücktritt gilt folgende Preisstaffelung:
– Bis acht Wochen vor Beginn des Workshops: Bearbeitungs- und Ausfallgebühr i.H.v. 20% der Gesamtsumme
– Bis vier Wochen vor Beginn des Workshops: 35% der gebuchten Leistung
– Bis 14 Tage vor Beginn des Workshops: 50% der gebuchten Leistung
– Ab dem 13. Tag vor Beginn des Workshops: 90% der gebuchten Leistung

7 MITWIRKUNGSPFLICHT
7.1 Der Kunde instruiert Bettina Wülfingen hinsichtlich der von Bettina Wülfingen zu erbringenden Leistungen eingehend und umfassend und stellt notwendige Daten zeitgerecht, in digitaler Form und geprüft zur Verfügung.
7.2 Sind Leistungen von Bettina Wülfingen zur Abnahme bereit, prüft der Kunde sie im Rahmen eines angemessenen Zeitraumes. Die Leistungen von Bettina Wülfingen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieses Zeitraumes, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter möglichst detaillierter Angabe von Mängeln verweigert. Veröffentlicht oder nutzt der Kunde Leistungen oder Teile davon, gelten die Leistungen ebenfalls als abgenommen.

8 NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHTE
8.1 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (Präsentationen, Dokumentationen, Studien, Analysen, Mock-Ups, Bilder, Modelle, Illustrationen usw.), die Bettina Wülfingen erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag verabredete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Bettina Wülfingen. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.
8.2 Die Nutzungsrechte der oben genannten Arbeitsmittel sind nicht auf Dritte übertragbar.
8.3 Soweit nicht anders vereinbart, räumt Bettina Wülfingen dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen von Beratungen, Coachings und Workshops erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.
8.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behält sich Bettina Wülfingen das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.

9 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Bettina Wülfingen haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinn- oder Unternehmensziele.
9.2 Bettina Wülfingen haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bettina Wülfingen.
9.3 Der Kunde wird Bettina Wülfingen bei Vertragsabschluß auf bestehende Schadensrisiken hinweisen. Ergeben sich aus diesen Hinweisen keine höheren Schadensrisiken, ist die Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 2.000,- Euro begrenzt.

10 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
10.1 Bettina Wülfingen wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
10.2 Bettina Wülfingen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
10.3 Bettina Wülfingen weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Weitergehende Datensicherungsmaßnahmen durch Bettina Wülfingen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall nicht geschuldet.
10.4 Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

11 ABWERBUNGSVERBOT
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von Bettina Wülfingen abzuwerben oder ohne Zustimmung von Bettina Wülfingen anzustellen. Dies gilt auch für eine Verpflichtung der an der Zusammenarbeit beteiligten freien Mitarbeiter und Subunternehmer. Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Bettina Wülfingen der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12 MITTEILUNGEN
12.1 Beide Vertragspartner erkennen die Wirksamkeit von per E-Mail übermittelter Erklärungen an, sofern diese die gängigen Merkmale wie Absender, Zeitpunkt der Versendung aufweisen.
12.2 Vertragskündigung sowie grundlegende Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

13 ANWENDBARES RECHT UND ERFÜLLUNGSORT
13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

14 SALVATORISCHE KLAUSEL
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

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Zuletzt bearbeitet:
10/2024