ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Stand: Berlin, 27.05.2025

Bettina Wülfingen erbringt für ihre Kundschaft ein umfassendes Dienstleistungsangebot, das Beratungsleistungen, Workshops und Coaching umfasst.
Alle Leistungen werden auf Basis

  1. individueller Aufträge der Kundschaft, einschließlich zugrundeliegender Pflichtenhefte und/oder verbindlicher Angebote
  2. ergänzender Vertragsbedingungen für einzelne Leistungen
  3. allgemeiner Leistungsbeschreibungen und Absprachen
  4. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    erbracht

Beratungsleistungen, beauftragte Workshops und Coachings 
 
Für Kundschaft, die das von Bettina Wülfingen angebotene Diensleistungsangebot in Form von Beratungsleistungen, beauftragten Workshops und Coaching in Anspruch nehmen, gelten folgende Geschäftsbedingungen: 

1 VERTRAGSABSCHLUSS 
1.1 Für Verträge mit Bettina Wülfingen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kundschaft wird ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 
 
2 KOOPERATION UND ZUSAMMENARBEIT 
2.1 Eine für beide Seiten erfolgreiche Zusammenarbeit setzt eine enge Kooperation voraus. Die Kundschaft und Bettina Wülfingen erklären daher ihre uneingeschränkte Bereitschaft zu gegenseitiger Rücksichtnahme, umfassender Information, vorsorglicher Warnung vor Risiken und Schutz gegen störende Einflüsse von dritter Seite. 
2.2 Die Vertragsparteien benennen einander sachverständige Ansprechpersonen, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpersonen und/oder deren Stellvertretende als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 
 
3 LEISTUNGSUMFANG 
3.1 Beratungsleistungen erbringt Bettina Wülfingen nach den Wünschen und Angaben der Kundschaft oder im Rahmen von vorher definierten Leistungsbeschreibungen. 
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. 
 
4 TERMINE UND FRISTEN 
4.1 Termine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist die Mitwirkung der Kundschaft erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die die Kundschaft diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. 
4.2 Die Terminfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Bettina Wülfingen trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich ob bei Bettina Wülfingen oder bei einem Erfüllungsgehilfen eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, etc. Bettina Wülfingen wird dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. 
4.3 Werden von der Kundschaft Änderungen oder Ergänzungen mit nicht nur geringfügigem Umfang beauftragt, müssen Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, neu festgesetzt werden. 
4.5 Kommt es zu einer Nichterfüllung des Vertrages auf Grund unterlassener Mitwirkung seitens der Kundschaft, ist die von Bettina Wülfingen bereits geleistete Arbeit zu vergüten. 
 
5 VERGÜTUNG 
5.1 Preise für in Auftrag gegebene Leistungen sind bei Vertragsschluss verbindlich fest zu legen. Die Vergütung von Bettina Wülfingen erfolgt auf Basis von Pauschalen oder nach Zeitaufwand. 
5.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, zzgl. Umsatzsteuer – es sei denn deren Verzicht wird im Angebot erklärt. 
5.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist Bettina Wülfingen berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen. 
5.4 Durch Pauschalen werden nur die im Angebot in Textform aufgeführten Leistungen abgegolten. Sämtliche nicht aufgeführte Zusatzleistungen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Dazu gehören auch Zusatzaufwände für Lizenzrechte und Reisekosten. 
5.5 Befindet sich die Kundschaft mit der Zahlung im Verzug, so muss sie mit Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Basiszinses zzgl. der üblichen 8% rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles um 14 Tage auch ohne Mahnung an. 
 
6 RÜCKTRITT VOM AUFTRAG/STORNIERUNG VON WORKSHOPS 
Falls die Kundschaft aus eigenen Gründen von einem bestätigten Workshop zurücktritt, dann hat Bettina Wülfingen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. 
Bei Rücktritt gilt folgende Preisstaffelung: 
– Bis acht Wochen vor Beginn des Workshops: Bearbeitungs- und Ausfallgebühr i.H.v. 20% der Gesamtsumme 
– Bis vier Wochen vor Beginn des Workshops: 35% der gebuchten Leistung zuzüglich bereits geleisteter nicht-stornierbarer Reisekosten. 
– Bis 14 Tage vor Beginn des Workshops: 50% der gebuchten Leistung zuzüglich bereits geleisteter nicht-stornierbarer Reisekosten 
– Ab dem 13. Tag vor Beginn des Workshops: 90% der gebuchten Leistung zuzüglich bereits geleisteter nicht-stornierbarer Reisekosten 
 
7 MITWIRKUNGSPFLICHT 
7.1 Die Kundschaft instruiert Bettina Wülfingen hinsichtlich der von Bettina Wülfingen zu erbringenden Leistungen eingehend und umfassend und stellt notwendige Daten zeitgerecht, in digitaler Form und geprüft zur Verfügung. 
7.2 Sind Leistungen von Bettina Wülfingen zur Abnahme bereit, prüft die Kundschaft sie im Rahmen eines angemessenen Zeitraumes. Die Leistungen von Bettina Wülfingen gelten als abgenommen, wenn die Kundschaft nicht innerhalb dieses Zeitraumes, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter möglichst detaillierter Angabe von Mängeln verweigert. Veröffentlicht oder nutzt die Kundschaft Leistungen oder Teile davon, gelten die Leistungen ebenfalls als abgenommen. 
 
8 NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHTE 
8.1 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (Präsentationen, Dokumentationen, Studien, Analysen, Mock-Ups, Bilder, Modelle, Illustrationen usw.), die Bettina Wülfingen erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag verabredete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Bettina Wülfingen. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. 
8.2 Die Nutzungsrechte der oben genannten Arbeitsmittel sind nicht auf Dritte übertragbar. 
8.3 Soweit nicht anders vereinbart, räumt Bettina Wülfingen der Kundschaft an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen von Beratungen, Coachings und Workshops erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein. 
8.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behält sich Bettina Wülfingen das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. 
 
9 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG 
9.1 Bettina Wülfingen haftet gegenüber der Kundschaft nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinn- oder Unternehmensziele. 
9.2 Bettina Wülfingen haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Kundschaft. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bettina Wülfingen. 
9.3 Die Kundschaft wird Bettina Wülfingen bei Vertragsabschluss auf bestehende Schadensrisiken hinweisen. Ergeben sich aus diesen Hinweisen keine höheren Schadensrisiken, ist die Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 2.000,- Euro begrenzt. 
 
10 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG 
10.1 Bettina Wülfingen wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge der Kundschaft, wie überhaupt deren Interna, streng vertraulich behandeln. 
10.2 Bettina Wülfingen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ihrer Kundschaft unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. 
10.3 Bettina Wülfingen weist die Kundschaft ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmende am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihr ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt die Kundschaft vollumfänglich selbst Sorge. Weitergehende Datensicherungsmaßnahmen durch Bettina Wülfingen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall nicht geschuldet. 
10.4 Beide Vertragsparteien werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeitende, Subunternehmende etc. 
 
11 MITTEILUNGEN 
11.1 Beide Vertragsparteien erkennen die Wirksamkeit von per E-Mail übermittelter Erklärungen an, sofern diese die gängigen Merkmale wie absendende Person, Zeitpunkt der Versendung aufweisen. 
11.2 Vertragskündigung sowie grundlegende Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. 
 
12 ANWENDBARES RECHT UND ERFÜLLUNGSORT 
12.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpersonen herbeizuführen. 
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn die Kundschaft ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat. 
 
13 SALVATORISCHE KLAUSEL 
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 

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Zuletzt bearbeitet:
07/2025